Ecobonus
Profitiere vom Ecobonus: Spare Energie und Kosten!
Wie funktioniert der Ecobonus?
Der Ecobonus ist ein wichtiger Anreiz für diejenigen, die ihr Haus energetisch sanieren. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Austausch von Fenstern und Türen.
Dieser Steuerbonus bietet die Möglichkeit, 50 Prozent der anfallenden Kosten zurückzuerhalten; eine erhebliche Ersparnis für Ihren Geldbeutel! Die Entscheidung für den Ecobonus trägt nicht nur zu Ihrem wirtschaftlichen Wohlbefinden bei, sondern ist auch eine positive Geste für die Umwelt.
Zahle danach!
Die Begünstigten haben die Möglichkeit, die Zahlung des Restbetrags auf bequeme Raten von 12 bis 60 Einheiten, die 90 Tage nach der Transaktion beginnen, zu strecken. Diese finanzielle Flexibilität macht den Ecobonus noch attraktiver und ermöglicht es den Begünstigten, umweltfreundliche Lösungen ohne unmittelbare finanzielle Belastung umzusetzen.
Gealan S 9000: Innovation, Eleganz und Energieeinsparung
Der Uf-Wert von 0,92 W/m² sorgt für eine außergewöhnliche Wärmeeffizienz, während die flexible Mitteldichtung eine hervorragende Isolierung bietet und das Eindringen von Feuchtigkeit verhindert. Darüber hinaus bietet das neue Gealan-Lumaxx mit seinem schlanken Profil bis zu 25 Prozent mehr verglaste Fläche, was die Helligkeit der Räume erhöht, ohne die Eleganz zu beeinträchtigen.
Gealan S 9000 ist die ideale Lösung für alle, die Eleganz und Funktionalität suchen, ohne dabei auf Energieeffizienz zu verzichten. Mit unseren exklusiven Finanzierungsangeboten können Sie diese hervorragenden Produkte ohne finanzielle Sorgen genießen. Entscheiden Sie sich für Gealan S 9000 - ein Schritt in eine hellere und nachhaltigere Zukunft.
Was bedeutet der Steuerbonus "Ecobonus"?
Sprechen wir heute über den Ecobonus, den die italienische Regierung für alle Arbeiten zum Austausch oder zur Änderung von Fenstern, Türen und Toren vorsieht, die auf eine Verbesserung der Energieeffizienz abzielen, um eine ausreichend nachhaltige Wärmeeffizienz zu erreichen.
Genauer gesagt, werden wir sehen, unter welchen Bedingungen der Bonus anwendbar ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ihn zu erhalten, nachdem man ihn beantragt hat. Wir können bereits vorwegnehmen, dass der Bonus für den Austausch oder die Änderung von Fenstern, Fenstertüren, Eingangstüren, Rollläden und Jalousien gilt, wenn diese nach Norden ausgerichtet sind.
Bei allen Änderungen, die vorgenommen werden sollen, ist zu beachten, dass der Austausch und die Änderung jeglicher Art von Türen oder Fenstern nur dann durch die Prämie abgedeckt werden können, wenn sie zu einer tatsächlichen Verbesserung der thermischen Effizienz führen.
Der Steuerabzug für den Austausch von Fenstern und Türen führt zu einer Ersparnis von 50 % der Gesamtausgaben, die jedoch 120.000 € nicht überschreiten dürfen. Der Bonus richtet sich an alle, die Ausgaben für die energetische Sanierung tätigen und ein Realrecht an den Immobilieneinheiten besitzen, aus denen das Gebäude besteht, und kann bis zum 31. Dezember 2024 beantragt werden.
Für den Rest des Jahres wird es weiterhin möglich sein, von einem beträchtlichen Steuerabzug zu profitieren, der Teil all jener Gebäudeprämien ist, die nicht nur denjenigen zugute kommen, die sie beantragen, sondern generell einen wichtigen Schritt in Richtung ökologischer Nachhaltigkeit unseres Planeten darstellen. Gerade in dieser historischen Zeit der Energieunsicherheit müssen Anstrengungen unternommen werden, um den Schaden für den Geldbeutel und die Erde zu begrenzen.
Die 3 größten Vorteile des Ecobonus
Zahlungen
Zahlungen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung per Bank- oder Postüberweisung vornehmen und dabei angeben, ob es sich um energetische Sanierungsarbeiten handelt.
Wichtig: Rechnungsreferenznummer und UID-Nr. angeben. Umsatzsteuer von winDirect: 02500040213 und Kundensteuercode angeben. Die Bank stellt die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
Montage
Nach der Montage
Wie funktioniert es?
- Inhaber dinglicher Rechte an der Immobilie
- Mieter des Gebäudes
- Eigentumswohnungen oder Gemeinschaftseigentum
- Assoziationen zwischen Fachleuten
- öffentliche oder private Einrichtungen, die keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben
- Familienangehörige des Wohnungseigentümers (letztere müssen jedoch die Einkäufe persönlich tätigen und auf die Überweisungen und Rechnungen ausgestellt werden müssen)
- Pächter
- Einzelpersonen, Unternehmen und Körperschaften mit gewerblichen Einkünften
- Vorhandene, ins Grundbuch eingetragene oder im Laufe der Eintragung, immer in Ordnung mit zu zahlenden Steuern
- ausgestattet mit einer Heizanlage
- Austausch vorhandener Elemente, einschließlich Ersatzteile
- Maßnahme zur Abgrenzung eines beheizten Volumens nach außen oder zu unbeheizten Räumen
Anfangswerte
- Bei allen Eingriffen, die am oder nach dem 6. Oktober 2020 begonnen werden, müssen die anfänglichen Wärmedurchgangskoeffizienten höher sein als die Grenzwerte in Tabelle 1 des Anhangs E, genauer gesagt des Ministerialerlasses 6.08.2020
- Für alle Eingriffe, die vor dem 6. Oktober 2020 begonnen werden, müssen die Werte kleiner oder gleich den Grenzwerten in Tabelle 2 des Ministerialerlasses 6.08.2020 sein.
- Für alle Interventionen, die am oder nach dem 6. Oktober 2020 beginnen, müssen die Werte kleiner oder gleich den Grenzwerten in Tabelle 1 des Ministerialerlasses 6.08.2020 sein
- Isolierung (z. B. Wärmedämmung) oder Austausch von Rollladenkästen unter Einhaltung der Durchlässigkeitsvorschriften für alle Vorrichtungen
- Lieferung und Einbau (auch Austausch) von Fenstern, Haustüren, Oberlichtern
- Lieferung und Montage (einschließlich Austausch) von Rollläden, Jalousien und anderem Fensterzubehör
- Hinzufügung und Austausch von Fenstern, Türen, und oben genanntem Zubehör
- Dienstleistungen wie die Erstellung der technischen Dokumentation und die Überwachung der Arbeiten
- Die Steuernummer des Empfängers der Steuererleichterung oder des Steuerabzugs
- Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers
- Der Grund für die Zahlung (unter Berücksichtigung des geltenden Gesetzes 296/06 und der Energieeinsparung)
- Steuererklärung (Modello Unico oder 730)
- Quittungen der Überweisungen für die angefallenen Ausgaben
- Enea Antrag
- Bestätigung über das Absenden des Enea Antrags
- Einverständniserklärung für die Durchführung von Arbeiten durch den Eigentümer (bei Arbeiten, die vom Grundstückseigentümer ausgeführt werden)